Niederdruck-Alarmgeber Typ SVT AM-L

Typ(en): SVT AM-L

Bei Anwendungen mit sehr niedrigem Ansprechdruck kommt der Alarmgeber SVT AM-L zum Einsatz. Bereits ab Differenzdrücken von 10 mbar zeigt er das Öffnen einer Berstscheibe zuverlässig an.

Design Beispiele

Niederdruck-Alarmgeber SVT AM-L
Niederdruck-Alarmgeber SVT AM-L
Niederdruck-Alarmgeber SVT AM-L
Niederdruck-Alarmgeber SVT AM-L

Leistungsbeschreibung

Die Lieferung der Alarmgeber erfolgt komplett einbaufertig mit Dichtungen (Klingersil C 4400, Graphit, Teflon usw.) passend für DIN, ANSI und JIS Flansche sowie Anschlusskabel. Je nach Einsatzfall können die Alarmgeber auch mit anderen Dichtungen hergestellt werden.

Vorteile in der Anwendung

  1. zuverlässige Bruchüberwachung ab Differenzdrücken von 10 mbar
  2. schnelles Erkennen einer Störung
  3. einfache Montage
  4. wartungsfrei
  5. in Nennweiten DN 25 bis DN 600 verfügbar
  6. in jeder Anlage kombinierbar mit Metall- und Graphitberstsicherungen; auch mit Berstscheiben anderer Hersteller
  7. auch einsetzbar mit Berstscheiben, die ohne Halter direkt zwischen Flansche montiert werden
  8. durch die geringe Bauhöhe (5 mm) ist auch ein nachträglicher Einbau möglich
  9. der Alarmgeber ist ein von der Berstscheibe unabhängiges Bauteil

Hinweis zu ATEX:

Sämtliche Alarmgeber / Leckagemelder von STRIKO sind im Sinne der Zündschutzart Eigensicherheit „i“ sogenannte „einfache elektrische Betriebsmittel“, wenn sie an einen eigensicheren Stromkreis angeschlossen werden. Die Anforderungen an “einfache elektrische Betriebsmittel” sind im Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11 Ed. 6:2011-06 “Explosive atmospheres – Part 11: Equipment protection by intrinsic safety “i” behandelt. Einfache elektrische Betriebsmittel, die gemäß den Anforderungen nach Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11:2011 und nach Abs. 16.4 der Normen EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11 “Explosive atmospheres – Part 14: Electrical installations design, selection and erection” ausgeführt sind, müssen nicht zertifiziert sein (siehe Abs. 4.4.2 von EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11). Derartige Teile fallen auch nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG, da sie keine eigene potenzielle Zündquelle aufweisen. Die Kennzeichnung von einfachen Betriebsmitteln kann durch eine beliebige Person/Institution einschließlich des Herstellers oder des Errichters vorgenommen werden und durch eine frei wählbare Bezeichnungsmarkierung oder Kodierung, die für die Anlage bevorzugt wird, erfolgen.

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