Der robuste Alarmgeber SVT AM zeichnet sich durch seine Eignung für besonders widrige Umgebungsbedingungen aus. Die Vollmetall-Membran ist in Kombination mit entsprechendem Dichtungsmaterial bei Temparaturen von bis zu +600 °C einsetzbar.

Modelle

  1. SVT AM
    STRIKO – Vollmetall-Alarmgeber

Design Beispiele

SVT AM
SVT AM

Leistungsbeschreibung

Die Lieferung der Alarmgeber erfolgt komplett einbaufertig mit Dichtungen und Anschlusskabeln. Selbstverständlich passend für DIN, ANSI und JIS Flansche – und je nach Einsatzfall auch mit anderen Dichtungen konfiguriert. Die Metallmembrane kann je nach Anwendungsfall und Notwendigkeit aus Edelstahl 1.4301, Hastelloy®, Tantal oder Silber gefertigt werden.

Vorteile in der Anwendung

  1. Einsatz auch bei hohen Temperaturen bis zu 600 °C (mit Dichtungen Frenzelit isoplan® 750®)
  2. hohe Korrosionsbeständigkeit durch Sonderwerkstoffe
  3. schnelles Erkennen einer Störung
  4. einfache Montage
  5. wartungsfrei
  6. in Nennweiten DN 25 bis DN 600 verfügbar
  7. in jeder Anlage kombinierbar mit Metall- und Graphitberstsicherungen; auch mit Berstscheiben anderer Hersteller
  8. auch einsetzbar mit Berstscheiben, die ohne Halter direkt zwischen Flansche montiert werden
  9. durch geringe Bauhöhe von 5 mm ist auch nachträglicher Einbau möglich
  10. als eigenständiges Bauteil ist der Alarmgeber unabhängig von der Berstscheibe

Hinweis zu ATEX:

Sämtliche Alarmgeber / Leckagemelder von STRIKO sind im Sinne der Zündschutzart Eigensicherheit „i“ sogenannte „einfache elektrische Betriebsmittel“, wenn sie an einen eigensicheren Stromkreis angeschlossen werden. Die Anforderungen an “einfache elektrische Betriebsmittel” sind im Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11 Ed. 6:2011-06 “Explosive atmospheres – Part 11: Equipment protection by intrinsic safety “i” behandelt. Einfache elektrische Betriebsmittel, die gemäß den Anforderungen nach Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11:2011 und nach Abs. 16.4 der Normen EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11 “Explosive atmospheres – Part 14: Electrical installations design, selection and erection” ausgeführt sind, müssen nicht zertifiziert sein (siehe Abs. 4.4.2 von EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11). Derartige Teile fallen auch nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG, da sie keine eigene potenzielle Zündquelle aufweisen. Die Kennzeichnung von einfachen Betriebsmitteln kann durch eine beliebige Person/Institution einschließlich des Herstellers oder des Errichters vorgenommen werden und durch eine frei wählbare Bezeichnungsmarkierung oder Kodierung, die für die Anlage bevorzugt wird, erfolgen.

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