Alarmgeber auch für Sterilanwendungen
Sämtliche Alarmgeber / Leckagemelder von STRIKO sind im Sinne der Zündschutzart Eigensicherheit „i“ sogenannte „einfache elektrische Betriebsmittel“, wenn sie an einen eigensicheren Stromkreis angeschlossen werden. Die Anforderungen an “einfache elektrische Betriebsmittel” sind im Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11 Ed. 6:2011-06 “Explosive atmospheres – Part 11: Equipment protection by intrinsic safety “i” behandelt.
Einfache elektrische Betriebsmittel, die gemäß den Anforderungen nach Abs. 5.7 der Normen EN 60079-11:2012 bzw. IEC 60079-11:2011 und nach Abs. 16.4 der Normen EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11 “Explosive atmospheres – Part 14: Electrical installations design, selection and erection” ausgeführt sind, müssen nicht zertifiziert sein (siehe Abs. 4.4.2 von EN 60079-14: 2014 bzw. IEC 60079-14 Ed. 5: 2013-11).
Derartige Teile fallen auch nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie 94/9/EG, da sie keine eigene potenzielle Zündquelle aufweisen. Die Kennzeichnung von einfachen Betriebsmitteln kann durch eine beliebige Person/Institution einschließlich des Herstellers oder des Errichters vorgenommen werden und durch eine frei wählbare Bezeichnungsmarkierung oder Kodierung, die für die Anlage bevorzugt wird, erfolgen.